7-Punkte-Plan für den definitiven Export deines Pferdes auf Pferdeweiden in Frankreich
Lieber Pferdefreund,
Du hast eine passende Pferdeweide in Frankreich gefunden und entschieden, dein Pferd in absehbarer Zeit zu exportieren. Wir gratulieren dir! Eine gute Pferdepension, die alle Kriterien erfüllt und noch einen Platz für deinen Liebling hat, ist in der Regel nicht so einfach zu finden.
Jetzt geht es darum, den Export deines Pferdes zu organisieren und einen problemlosen Übergang in den neuen Lebensabschnitt sicherzustellen. Um dein Pferd aus der Schweiz nach Frankreich zu exportieren, insbesondere für eine Pension mit Pferdeweide in Frankreich oder im EU-Raum, musst du einige wichtige Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und gesundheitlichen Anforderungen sowohl von der Schweiz als auch von der EU erfüllt sind. Hier ist unser 7-Punkte-Plan.
1. Tierarzt
Es ist ratsam, deinen Tierarzt frühzeitig beizuziehen. Er wird dich darüber informieren, welche aktuell geltenden Anforderungen bestehen.
Impfungen
- Equine Influenza: Eine Impfung gegen Equine Influenza wird zwar nicht zwingend für den Export auf eine Weide verlangt, ist aber stark empfohlen, da sie in den meisten europäischen Ländern zum Schutz der Pferde üblich ist. Nicht selten wird diese Impfung auch von der Pferdepension verlangt.
- Tetanus: Auch wenn keine formelle Pflicht besteht, ist eine Impfung gegen Tetanus zum Schutz des Pferdes, besonders auf Weiden, ratsam.
- Sonstige Impfungen: Es ist wichtig, den Impfstatus deines Pferdes generell auf dem neuesten Stand zu halten, um das Tier vor Krankheiten zu schützen.
Gesundheitszustand des Pferdes
Sollte dein Pferd an einer schweren Krankheit leiden, die es für den Sport ungeeignet macht, empfehlen wir dir, ein entsprechendes Zeugnis zu verlangen. Ein solches Zeugnis kann helfen, den sogenannten Schlachtwert beim Export zu verringern und so Ausfuhrkosten zu sparen.
Chip-Identifizierung
Spätestens wenn das Pferd in Frankreich ankommt, muss es gechippt sein, da dies in den meisten EU-Ländern (einschließlich Frankreich) vorgeschrieben ist. Wir empfehlen, dies bereits in der Schweiz zu erledigen.
2. Kantonales Veterinäramt
Das kantonale Veterinäramt führt eine Untersuchung durch und erstellt ein Gesundheitszertifikat, das beim Transport des Pferdes und am Zoll vorgelegt werden muss.
- Veterinäruntersuchung: Vor dem Export muss das Pferd von einem zugelassenen Tierarzt untersucht werden, um sicherzustellen, dass es gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.
- EU-Gesundheitsbescheinigung: Ein offizielles Gesundheitszeugnis (Veterinärbescheinigung mit Eintrag in die „TRACES“-Datenbank) ist erforderlich. Dieses wird vom Amtstierarzt ausgestellt und bestätigt, dass das Pferd den Gesundheitsanforderungen der EU entspricht.
- Zeitliche Vorgaben: Die Untersuchung und Ausstellung des Gesundheitszertifikats sollten in einem bestimmten Zeitraum vor dem Transport erfolgen, in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
- Es ist ratsam, frühzeitig mit dem kantonalen Veterinäramt Kontakt aufzunehmen, die nötigen Formulare auszufüllen und einen passenden Termin für die Untersuchung zu vereinbaren.
- Infektiöse Krankheiten: Vor dem Export können Bluttests auf bestimmte Krankheiten erforderlich sein, insbesondere auf Equine Infektiöse Anämie (EIA). Diese Krankheit ist meldepflichtig, und Pferde müssen nachweisen, dass sie EIA-frei sind. Die genauen Anforderungen solltest du mit dem Tierarzt oder den zuständigen Veterinärbehörden klären.
3. Neue Transportregeln
Wer früher mit eigenen Pferde-Transportmitteln ins Ausland gefahren ist, geht heute ein unkalkuliertes Risiko ein.
Die EU-Vorschriften wurden Ende 2023 für private Pferdebesitzer verschärft, und Frankreich legt großen Wert auf korrekte Bewilligungen:
- EU-Verordnung: Ist ein Tiertransport in einem Land der EU unterwegs, gilt die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates der Europäischen Union. Diese Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport stuft alle Fahrten als Tiertransporte in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit ein.
- Hierfür ist nach EU-Recht eine Bewilligung Typ 1 (für Transporte unter 8 Stunden) oder eine Bewilligung Typ 2 (für Transporte über 8 Stunden) notwendig. Voraussetzung ist, dass die transportierende Person einen Befähigungsausweis erworben hat, welcher an eine Ausbildung gekoppelt ist.
- Ausbildung: Um eine Fahrbewilligung zu erlangen, muss eine Ausbildung von einem Tag absolviert werden. Der SVV (www.viehhandel-schweiz.ch) bietet solche Kurse an.
Lohnt sich dieser Aufwand?
Wer regelmäßig mit seinem Pferd im Ausland an Turnieren oder in den Urlaub fährt, wird diese Unannehmlichkeit wohl in Kauf nehmen müssen. Handelt es sich um einen einmaligen Transport ins Ausland, ist es angebracht, eine Kosten-/Nutzen-Rechnung zu machen. Wir haben alle Kosten zusammengetragen und eine exemplarische Rechnung für dich erstellt.
4. Transport und Transportanbieter
In der Schweiz gibt es viele Anbieter für Pferdetransporte. Es lohnt sich, mindestens drei Angebote einzuholen und die angebotenen Dienstleistungen genau zu prüfen.
- Erfahrung und Fachwissen: Achte darauf, dass der Anbieter viel Erfahrung im Umgang mit Pferdetransporten hat.
- Zustand des Fahrzeugs und Ausstattung: Das Fahrzeug sollte gut gepflegt, sauber und mit guter Belüftung, rutschfestem Boden und ausreichend Platz ausgestattet sein.
- Lizenzierung und Versicherung: Vergewissere dich, dass der Anbieter alle notwendigen Lizenzen besitzt und versichert ist.
- Ruf und Bewertungen: Schau dir Online-Bewertungen an und hole dir Empfehlungen von anderen Pferdebesitzern.
- Preis-Leistungs-Verhältnis: Hol dir mindestens drei Angebote ein und vergleiche die Leistungen.
- Routenplanung und Komfort: Ein guter Anbieter plant die Route so, dass die Fahrzeit minimiert wird.
Für Pferdefreunde aus der Ostschweiz, empfehlen wir diesen Anbieter: https://sportpferde-vom-oberhof.ch/pferdetransporte .
Stelle sicher, dass folgende Dokumente während der Fahrt mitgeführt werden:
- Equidenpass
- Papiere für die Zollabfertigung
- Veterinärbescheinigung
- Zulassungsausweise für Fahrer und Transportmittel
5. Spediteur und Zollabfertigung
Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, muss das Pferd beim Übertritt in die EU (nach Frankreich) zollrechtlich abgefertigt werden.
- Wir empfehlen dir, einen professionellen Anbieter zu beauftragen, der die benötigten Zollpapiere vorbereitet. Die Rehnus Gruppe ist beispielsweise auf Pferdeexporte spezialisiert (Rehnus Gruppe).
- In der Regel musst du dem Spediteur eine Kopie des Pferdepasses schicken und eine Werterklärung einreichen.
- Zu beachten ist, dass die Zollbehörden Werte unter €1500 kaum akzeptieren.
- Es fallen bei dieser Verzollung 21% MwSt. und 11,5% Zollgebühren an, basierend auf der Werterklärung.
6. Registrierung des Pferdes in Frankreich
Jedes Pferd in Frankreich muss registriert und in einer zentralen Datenbank erfasst werden. Zudem muss es bei den französischen Behörden (Institut Français du Cheval et de l’Équitation, IFCE) angemeldet werden. Bei der Ferme de la Potte übernehmen wir diese administrative Aufgabe.
Budget-Zusammenstellung
Annahmen: 350 Km, Werterklärung €1500
Position | Kosten (CHF) |
---|---|
Tierarzt: Untersuchung, Impfungen, Chip | 250 |
Veterinäramt: Untersuchung und Anmeldung | 150 |
Spediteur: Zollabfertigungsdienst | 150 |
Verzollung: 21% MwSt. + 11.5% Zollgebühren | 450 |
Registrierung in Frankreich | 110 |
Subtotal | 1110 |
Eigentransport: Ausbildung, Fähigkeitsausweis, Fahrzeugamortisation | 900 |
Transportunternehmen (Erfahrungswert) | 650 |
Budget Eigentransport | 2010 |
Budget mit Transportunternehmen | 1760 |
Um dein Pferd von der Schweiz nach Frankreich auf eine Pferdeweide zu bringen, ist eine sorgfältige Planung erforderlich. Ein Vertrag mit der Pferdepension, alle notwendigen tierärztlichen Untersuchungen, rechtzeitig erstellte Gesundheitszertifikate und eine gut organisierte Transportlogistik sind entscheidend. Eine frühzeitige Vorbereitung sorgt dafür, dass der Export reibungslos verläuft und dein Pferd sicher in Frankreich ankommt.
Ich wünsche dir eine gute Fahrt nach Frankreich!
Claudia